Neues Mensa-Bestellsystem
Mit dem Austeilen der Bestellchips an unsere Ganztagsschüler am Mittwoch, dem 6. Oktober 2010, wurden die Weichen für die Einführung des neuen Essens- bestellsystems zum 25. Oktober 2010 gestellt. Durch Anklicken des roten Buttons "Mensa" (Buttonleiste links) kommen Sie auf die Bestellseite, auf der man sich durch Eingabe der Schüler-ID sowie des jeweiligen Passwortes direkt im Bestellpor- tal anmelden kann. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig ausreichend Geld auf das Mensakonto zu überweisen, damit Ihre Kinder gleich am Montag nach den Ferien mit dem neuen System ihr Essen bestellen können.
Infos zur Essensbestellung
Grundlage für den bargeldlosen Essenseinkauf ist ein Chip in Form eines Schlüsselanhängers. Bevor mit diesem Chip ein Essen bezahlt werden kann, muss vorher eine Überweisung des Geldes auf das folgende Mensakonto erfolgen:
Geldinstitut: |
Sparkasse Germersheim-Kandel |
Empfänger: |
Realschule plus Wörth |
Kontonummer: |
1000314169 |
Bankleitzahl: |
548 514 40 |
Verwendungszweck: |
ID-Nummer und Name des Kindes |
Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck an, damit der Geldbetrag dem jeweiligen Besitzer des Chips zugeordnet werden kann.
Einzahlungen sind mit Erhalt des Chips mit der ID-Nummer möglich.
Das Geld muss spätestens am Freitag der Vorwoche auf dem Konto eingegangen sein. Erst dann steht es Ihrem Kind für die Bestellung des Mittagsessens zur Verfügung - es muss mindestens das Geld für
vier Mahlzeiten auf dem Konto verfügbar sein (eine Schulwoche). Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die Laufzeit einer Überweisung manchmal mehrere Tage dauern kann. Wir empfehlen Ihnen, Ihrer
Bank für die Überweisung des Geldes einen Dauerauftrag zu erteilen.
Bitte überweisen Sie bei Geschwisterkindern für jedes Kind den Betrag einzeln.
Essenspreise: |
Regulärer Preis: |
3 Euro |
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Bei Lernmittelfreiheit: |
2,50 Euro |
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Kinder von Hartz IV-Empfängern: |
1 Euro |
Die Bestellung des Schulmittagessens kann auf zwei Arten erfolgen:
Erste Möglichkeit:
Die Bestellung wird an dem Bestellterminal in der Schule vorgenommen. Hier wird die Chipkarte aufgelegt, dabei wird das Guthaben automatisch übertragen. Jetzt kann die Tages- bzw. Wochenbestellung vorgenommen werden. Ein einfach gestaltetes Bedienungsmenü erlaubt allen Schülerinnen und Schülern, die Bestellung durch Berühren der entsprechenden Felder für die jeweiligen Wochentage. Mit dem Bestätigen der Bestellung wird Ihrem Kind garantiert, dass an den ausgewählten Tagen das gewünschte Essen bereit steht. Der Betrag für das gewünschte Essen wird von dem Chip abgebucht.
Zweite Möglichkeit:
Auf unsere Homepage finden Sie einen roten Button „Mensa“. Sie können sich hier direkt auf das Essenskonto Ihres Kindes einloggen, die Bestellung gemeinsam mit Ihrem Kind planen und online direkt bestellen.
Wichtig ist, dass der Bestellvorgang bei beiden Möglichkeiten bis 9 Uhr des laufenden Tages abgeschlossen ist.
Einige Hinweise zur praktischen Durchführung:
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Vor der Essensausgabe in der Mensa legt Ihr Kind seinen Chip auf ein Lese- gerät. Das Gerät zeigt dem Mensapersonal an, welches Essen Ihr Kind für diesen Tag bestellt hat. |
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Wenn das Guthaben 12, 10 bzw. 4 Euro (je nach Preiseinstufung) unterschrei- tet, erhält Ihr Kind über das Bestellterminal den Hinweis, das Guthaben aufzu- stocken, damit für die nächste Woche wieder bestellt werden kann. Am Bestell-terminal sieht Ihr Kind auch das aktuelle Guthaben. |
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Bei Krankheit des Kindes besteht die Möglichkeit, die Bestellung zu stornieren. Hier gilt folgende Regelung: Stornierungen müssen dem Sekretariat fristgerecht bis 9 Uhr gemeldet werden und können dann entsprechend berücksichtigt wer- den. Das Geld wird dem Essenskonto wieder gutgeschrieben und am Bestellter- minal auf den Chip aufgebucht/übertragen. |
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Der Verlust des Chips sollte im Sekretariat unverzüglich gemeldet werden, damit dieser gesperrt werden kann! Der Betrag für nicht in Anspruch genommenes Essen bleibt Ihnen somit erhalten. Für 5 Euro kann ein Ersatzchip erworben werden. Die Kosten dafür werden direkt von Ihrem Guthaben abgebucht. Durch dieses Verfahren ist der Schaden durch Verlust der Karte und die Möglichkeit, dass ein Unbefugter abbucht, äußerst gering. |