Die gemeinsame Bildungs- und
Erziehungsaufgabe verpflichtet Schule
und Eltern zu vertrauensvoller
Zusammenarbeit.
(Schulordnung § 8.1)
Die gemeinsame Bildungs- und
Erziehungsaufgabe verpflichtet Schule
und Eltern zu vertrauensvoller
Zusammenarbeit.
(Schulordnung § 8.1)